Insolvenzverwaltung
Das vorrangige Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen von Gläubigern so gut wie möglich und für alle Gläubiger gemeinschaftlich zu erfüllen. Im Verfahren wird dazu das Vermögen des Schuldners verwertet, Forderungen eingezogen und der Erlös verteilt. Das Insolvenzverfahren soll beim Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung unter rechtlich geregelten und unter staatlicher Aufsicht im bestehenden Rahmen zugunsten aller Gläubiger abgewickelt werden. Für ein Unternehmen soll das Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig das wirtschaftliche Ende bedeuten, sondern es ist auch eine Chance für einen geregelten Neuanfang. Durch das Instrument der übertragenen Sanierung oder auch durch das Insolvenzplanverfahren wird die Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens eröffnet.
Dem „redlichen“ Schuldner wird die Gelegenheit gegeben, sich von seinen nach Abschluss des Verfahrens bestehenden restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Im Verbraucherinsolvenzverfahren soll dem Schuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnet werden, wenn er zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht. In einem Zeitraum von 6 Jahren wird ein mehrstufiges Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung durchlaufen. Die Restschuldbefreiung bedeutet die Befreiung von den bis zur Eröffnung des Verfahrens bestehenden Verbindlichkeiten.